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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Es gelten die nachfolgenden Bedingungen sowie ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen vor.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen der Siegfried Perktold, Dachdecker-, Spengler- und Isolierunternehmen Ges.m.b.H. (nachfolgend „Auftragnehmer"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung Vertragsbestandteil.

§ 2 Angebot & Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande.

§ 3 Preise & Zahlung

Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusatz- und Regieleistungen werden gesondert verrechnet. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt nach Erhalt ohne Abzug fällig.

§ 4 Ausführung & Termine

Termine gelten als annähernd vereinbart, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterung oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfristen angemessen.

§ 5 Gewährleistung & Mängel

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Offenkundige Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Verbesserung oder Austausch.

§ 6 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im gesetzlichen Rahmen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 8 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck.

Stand: 2026. Diese AGB sind eine allgemeine Fassung und werden bei Bedarf durch individuelle Vereinbarungen ergänzt.